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Mitglied werden

Als Mitglied bei uns genießen Sie nicht nur viele Vorteile und können die Ausrichtung des Vereins mitbestimmen, sondern sind natürlich auch Teil unserer Schützengemeinschaft. Vor allem helfen Sie aber mit Ihren regelmäßigen Beiträgen, die laufenden Kosten des Vereins zu decken und machen somit überhaupt erst möglich, dass wir unsere Leistungen anbieten können. Daher vielen Dank an alle aktiven und passiven Mitglieder.

Der Antrag auf eine Mitgliedschaft ist beim Schützenmeisteramt zu stellen. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch abzugeben. Weitere Details hierzu finden Sie auch in unserer Satzung.

Aufnahmegebühren
Schüler ohne
Studenten, Wehrpflichtige, Azubi, soz. Jahr 20,00€
Schütze / Einzelmitglied 150,00€
Familie
Mitglied 150,00€
Ehegatte/Partner 60,00€
Zweitmitglieder
Mitglied 65,00€
Ehegatte/Partner
60,00€
Jahresbeitrag
Schüler 30,00€
Studenten, Wehrpflichtige, Azubi, soz. Jahr 35,00€
Schütze / Einzelmitglied 120,00€
Familie
Mitglied 120,00€
Ehegatte/Partner 60,00€
Zweitmitglieder
Mitglied 65,00€
Ehegatte/Partner
20,00€
  • Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Beiträge sind am 1. Januar jeden Jahres fällig und werden im Januar per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
  • Bei Eintritt im 1. Halbjahr: voller Beitrag. Bei Eintritt im 2. Halbjahr: halber Beitrag
  • Einzelmitglieder (Erstmitglieder) sind Mitglieder, deren Stammverein diese Schützengesellschaft ist
  • Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr werden eingestuft wie Studenten und Wehrpflichtige, danach wie Einzelmitglied
  • In die Beitragsklasse „Familie“ werden diejenigen Mitglieder (Erst-) eingestuft, deren Ehegatte/Partner ebenfalls Mitglieder dieser Gesellschaft sind.
  • Als Zweitmitglied wird dasjenige Mitglied eingestuft, dessen Stammverein Mitglied im „Bayerischen Sportschützenbund“ (BSSB) ist.
  • Schüler ab dem 15. Lebensjahr, Studenten, Wehrpflichtige und Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr bedürfen eines Schüler-/Studien-/Ausbildungsnachweis. Dieser ist mit dem Aufnahmeantrag, danach fortwährend jeweils spätestens bis 30. Nov. des laufenden Jahres unaufgefordert vorzulegen (Bringschuld). Fehlt der Nachweis, so wird die/der Betreffende in die Beitragsklasse Schütze/Einzelmitglied (Erst-) eingestuft.
Arbeitseinsätze

Laut Beschluss der Generalversammlung vom 23.06.2017 sind grundsätzlich alle Mitglieder verpflichtet, eine Arbeitsleistung von 6 Std. pro Jahr zu je zu je 10,00 € zu erbringen oder ersatzweise 60,00 € pro Jahr zu entrichten.

Die Arbeitsleistung wird mit dem Jahresbeitrag im Voraus eingezogen und je nach Arbeitsleistung rückvergütet. Wer einen Antrag auf Befreiung stellen will, muss dies rechtzeitig vor dem Einzug dieser Sonderleistung tun.
Von der Arbeitsleistung befreit sind:

  1. Ehrenmitglieder
  2. Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr
  3. Jugendliche unter 16 Jahre
  4. Vorstandschaft
  5. Gesellschaftsausschussmitglieder
  6. Behinderte
  7. Auf Antrag
Aufnahmeantrag

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Satzung

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Austritt
Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schützenmeisteramt bis zum 31.12. des laufenden Jahres aus der Gesellschaft austreten. Ein Mitglied, das nicht bis zum 31.12. eines Jahres austritt, hat die Beiträge und die sonstigen Leistungen für das folgende Jahr zu entrichten. Die Austrittserklärungen müssen bis zum 30.11. des laufenden Jahres eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels).

Spenden

Wir sind dankbar für jegliche freiwillige Unterstützung durch Spenden, die es uns ermöglicht, unsere Aktivitäten zu erweitern und unsere Einrichtungen zu verbessern. Ihre großzügigen Beiträge tragen dazu bei, dass wir unser Engagement für den Schießsport und unsere Gemeinschaft fortsetzen können. Wenn Sie dazu beitragen möchten, den Fortbestand und die Entwicklung unseres Vereins zu sichern, freuen wir uns über Ihre Spende. Jeder Beitrag, ob groß oder klein, ist von unschätzbarem Wert und wird sehr geschätzt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Probetraining & Leihwaffen

Wir möchten es jedem ermöglichen, die Faszination des Schießsports zu erleben. Deshalb verfügt die Königlich privilegierte Schützengesellschaft 1870 Neu-Ulm über eine Vielzahl von Leihwaffen aller Art. Ob Sie bereits Erfahrung haben oder zum ersten Mal das Schießen ausprobieren möchten, wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen ein sicheres Probetraining zu bieten. Denn Schießsport erfordert nicht nur Geschicklichkeit, sondern auch Konzentration – eine Fähigkeit, die nicht nur im Schießstand, sondern auch im Alltag von unschätzbarem Wert ist. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fähigkeiten zu entdecken und sich von der Begeisterung des Schießsports anstecken zu lassen!

Die Ausgabe der Leihwaffen Neumitglieder und Gäste erfolgt nur am Mittwoch und am Freitag!

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Weitere Informationen
  1. Neumitglieder mit abgeschlossener Einweisung (Nachweiskarte) dürfen gesellschaftseigene Waffen empfangen.
  2. Gastschützen dürfen sich auf unserer Schießanlage schießsportlich betätigen, wenn sie die notwendige Erfahrung im Umgang mit Handfeuerwaffen besitzen (Waffenbesitzer, Jäger). Haben sie diese Erfahrung nicht, muss der jeweilige Gast durch ein qualifiziertes, sachkundiges Mitglied eingewiesen und für die Dauer des Schießens ständig betreut und beaufsichtigt werden. Als qualifiziertes Mitglied gilt ein Mitglied, das nach §10 Abs. 3 AWaffV durch einen Beauftragten des BSSB als Aufsicht eingewiesen und von der Kgl. priv. SG 1870 Neu-Ulm bestellt und im Verzeichnis der verantwortlichen Aufsichtspersonen registriert worden ist bzw. als Mitglied der BDS-Gruppe eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann. Im Ausnahmefall entscheidet der 1. Schützenmeister.

Ämter

Als Mitglied bei uns genießen Sie nicht nur viele Vorteile und können die Ausrichtung des Vereins mitbestimmen, sondern sind natürlich auch Teil unserer Schützengemeinschaft. Vor allem helfen Sie aber mit Ihren regelmäßigen Beiträgen, die laufenden Kosten des Vereins zu decken und machen somit überhaupt erst möglich, dass wir unsere Leistungen anbieten können. Daher vielen Dank an alle aktiven und passiven Mitglieder.

Der Antrag auf eine Mitgliedschaft ist beim Schützenmeisteramt zu stellen. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch abzugeben. Weitere Details hierzu finden Sie auch in unserer Satzung.

Vorstand
Schützenkommissar OB Katrin Albsteiger
1. Schützenmeister Roland Kutter
2. Schützenmeister Jürgen Alt
3. Schützenmeister / Liegenschaft Hans Otto Alt
3. Schützenmeister / Technik Thomas Kast
Schatzmeister Roland Kutter
Schriftführer Ronny Mückstein
1. Sportleiter Stefan Holberg
2. Sportleiter Klaus Kupka
Jugendsportleiter Alexander Mückstein
Sportleiter Bogen Steffen Junghanns
Abteilungsleiter
Kurzwaffen Stefan Holberg
Langwaffe Stefan Holberg
Schwarzpulver Manfred Semle
Karl Haiß
Kipphase Willi Klose
Peter Huber
Luftgewehr
Luftpistole
Alexander Mückstein
Bogen Steffen Junghanns
Volker Schilling-Kästle
BDS Gruppen Arno Stein
Ronny Mückstein
Gesellschaftsausschuss
Philipp Augustin
Michael Barthel
Peter Fuchs
Marius Meyer
Harald Stadler
Armin Rittelmann
Dominic Spanier
Michael Kast
Gerhard Unseld

Facilities

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Frequently Asked Questions

  • Travel Program FAQ

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  • How old does my child have to be to play soccer?

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  • When is the registration period?

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  • What is included in the registration fee?

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  • How can I register my child?

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  • What paperwork do I need to register my child to play soccer?

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  • How much are the registration fees?

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